600 Euro Geldstrafe für Großaspach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SG Sonnenhof Großaspach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

In der 14. und 19. Minute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 21. September 2019 warfen Großaspacher Anhänger zunächst einen Schuh und dann einen leeren Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SG Sonnenhof Großaspach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

In der 14. und 19. Minute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 21. September 2019 warfen Großaspacher Anhänger zunächst einen Schuh und dann einen leeren Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.