Ein Spiel Sperre und Geldstrafe für Badstuber

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Holger Badstuber vom Zweitbundesligisten VfB Stuttgart nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Diese Sperre ist nach Ablauf der automatischen Sperre für ein Spiel aufgrund der Gelb-Roten Karte zu verbüßen.

Badstuber war in der 53. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 20. Oktober 2019 von Schiedsrichter Benedeikt Kempkes (Thür) mit einer Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen worden und hatte sich beim Verlassen des Platzes unsportlich gegenüber den Schiedsrichtern geäußert. Diese Äußerungen wurden von den Schiedsrichtern allerdings nicht wahrgenommen. Badstuber hat seine Äußerung inzwischen bedauert und sich hierfür entschuldigt.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Holger Badstuber vom Zweitbundesligisten VfB Stuttgart nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Diese Sperre ist nach Ablauf der automatischen Sperre für ein Spiel aufgrund der Gelb-Roten Karte zu verbüßen.

Badstuber war in der 53. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 20. Oktober 2019 von Schiedsrichter Benedeikt Kempkes (Thür) mit einer Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen worden und hatte sich beim Verlassen des Platzes unsportlich gegenüber den Schiedsrichtern geäußert. Diese Äußerungen wurden von den Schiedsrichtern allerdings nicht wahrgenommen. Badstuber hat seine Äußerung inzwischen bedauert und sich hierfür entschuldigt.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.