Sportgericht weist Halle-Einspruch zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittligaduells mit Preußen Münster im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Die Begegnung war am 21. September 2019 in Halle 2:2 ausgegangen.

"Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher sind von uns nicht zu erkennen. Es liegen vielmehr ausschließlich Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen vor, die nicht anfechtbar und damit hinzunehmen sind", fasst Einzelrichter Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Gründe für die Zurückweisung zusammen.

Der Hallesche FC hatte seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute begründet. Nach Spielfortsetzung erzielte Münster den Ausgleich zum 2:2.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein umgehend erneut Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittligaduells mit Preußen Münster im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Die Begegnung war am 21. September 2019 in Halle 2:2 ausgegangen.

"Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher sind von uns nicht zu erkennen. Es liegen vielmehr ausschließlich Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen vor, die nicht anfechtbar und damit hinzunehmen sind", fasst Einzelrichter Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Gründe für die Zurückweisung zusammen.

Der Hallesche FC hatte seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute begründet. Nach Spielfortsetzung erzielte Münster den Ausgleich zum 2:2.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein umgehend erneut Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.