166.000 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 166.000 Euro belegt. Bis zu 55.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

Vor und während des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 10. August 2019 wurden im Mainzer Zuschauerbereich mehr als 100 pyrotechnische Gegenstände gezündet, 16 davon wurden auf das Spielfeld, zwei weitere in den Innenraum vor den Mainzer Zuschauerblock geworfen, wodurch eine Mainzer Zaunfahne in Brand geriet. Das Spiel musste aufgrund der Vorfälle in der 90. Spielminute für dreieinhalb Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch zum DFB-Sportgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 166.000 Euro belegt. Bis zu 55.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

Vor und während des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 10. August 2019 wurden im Mainzer Zuschauerbereich mehr als 100 pyrotechnische Gegenstände gezündet, 16 davon wurden auf das Spielfeld, zwei weitere in den Innenraum vor den Mainzer Zuschauerblock geworfen, wodurch eine Mainzer Zaunfahne in Brand geriet. Das Spiel musste aufgrund der Vorfälle in der 90. Spielminute für dreieinhalb Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch zum DFB-Sportgericht eingelegt werden.