Fünf Wochen Sperre für Becker von Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Robin Tim Becker von Drittligist Eintracht Braunschweig nach mündlicher Verhandlung wegen eines im Ligaspiel gegen den TSV 1860 München am 30. März 2019 begangenen unsportlichen Verhaltens in Form von Paragraph 9 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Robin Tim Becker von Drittligist Eintracht Braunschweig nach mündlicher Verhandlung wegen eines im Ligaspiel gegen den TSV 1860 München am 30. März 2019 begangenen unsportlichen Verhaltens in Form von Paragraph 9 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Sperre von fünf Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.