48.000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro belegt. Bis zu 16.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2019 nachzuweisen wäre.

Von der 6. bis 9. Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 11. Februar 2019 wurden im Dresdner Zuschauerblock mindestens 55 Bengalische Feuer gezündet. Darüber hinaus wurden in der 46. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 1. April 2019 mindestens 25 weitere pyrotechnische Gegenstände (Blinker) abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro belegt. Bis zu 16.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2019 nachzuweisen wäre.

Von der 6. bis 9. Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 11. Februar 2019 wurden im Dresdner Zuschauerblock mindestens 55 Bengalische Feuer gezündet. Darüber hinaus wurden in der 46. Minute des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 1. April 2019 mindestens 25 weitere pyrotechnische Gegenstände (Blinker) abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.