7300 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7300 Euro belegt.

Zwischen der fünften und zehnten Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 16. Februar 2019 wurden im Münsteraner Zuschauerbereich mindestens zehn Rauchtöpfe und mindestens acht weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Münsteraner Zuschauer nach der Partie sieben Vereinsschals des VfL Osnabrück an, die anschließend von der Feuerwehr gelöscht werden mussten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7300 Euro belegt.

Zwischen der fünften und zehnten Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 16. Februar 2019 wurden im Münsteraner Zuschauerbereich mindestens zehn Rauchtöpfe und mindestens acht weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus zündeten Münsteraner Zuschauer nach der Partie sieben Vereinsschals des VfL Osnabrück an, die anschließend von der Feuerwehr gelöscht werden mussten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.