Sportgericht weist Jenas Einspruch zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FF USV Jena gegen die Wertung des Frauen-Zweitligaspiels beim 1. FFC Turbine Potsdam II am 10. März 2019 im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Das Spiel hatten die Potsdamerinnen 3:2 gewonnen.

Der FF USV Jena hatte seinen Einspruch unter anderem mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichterinnen-Gespanns um Miriam Schweinefuß (Rieder) rund um die Toraberkennung des vermeintlichen Treffers zum 3:3 durch Jenas Lisa Seiler nach einem Freistoß begründet. Das DFB-Sportgericht hielt dem entgegen, dass Entscheidungen des Schiedsrichters – unabhängig davon, ob sie sachlich richtig sind – als Tatsachenentscheidungen unangreifbar seien. Ein Einspruch gegen die Spielwertung könne darüber hinaus nur dann auf einen Regelverstoß des Schiedsrichters gestützt werden, wenn ein Regelverstoß die Spielwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hätte. Dies sei hier aber nicht der Fall, denn ob die Wiederholung des Freistoßes zu einem Tor geführt hätte, sei zumindest zweifelhaft.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FF USV Jena gegen die Wertung des Frauen-Zweitligaspiels beim 1. FFC Turbine Potsdam II am 10. März 2019 im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Das Spiel hatten die Potsdamerinnen 3:2 gewonnen.

Der FF USV Jena hatte seinen Einspruch unter anderem mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichterinnen-Gespanns um Miriam Schweinefuß (Rieder) rund um die Toraberkennung des vermeintlichen Treffers zum 3:3 durch Jenas Lisa Seiler nach einem Freistoß begründet. Das DFB-Sportgericht hielt dem entgegen, dass Entscheidungen des Schiedsrichters – unabhängig davon, ob sie sachlich richtig sind – als Tatsachenentscheidungen unangreifbar seien. Ein Einspruch gegen die Spielwertung könne darüber hinaus nur dann auf einen Regelverstoß des Schiedsrichters gestützt werden, wenn ein Regelverstoß die Spielwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hätte. Dies sei hier aber nicht der Fall, denn ob die Wiederholung des Freistoßes zu einem Tor geführt hätte, sei zumindest zweifelhaft.

Das Urteil ist rechtskräftig.