350 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 3. Minute des Drittligaspiels gegen die SpVgg Unterhaching am 9. Februar 2019 wurde im Rostocker Zuschauerbereich ein Rauchtopf entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

In der 3. Minute des Drittligaspiels gegen die SpVgg Unterhaching am 9. Februar 2019 wurde im Rostocker Zuschauerbereich ein Rauchtopf entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.