1125 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro belegt.

In der 81. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 9. November 2018 wurden aus dem Paderborner Zuschauerbereich mindestens drei Gegenstände (Plastikstange, Bierbecher und Nagelknipser) in Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1125 Euro belegt.

In der 81. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 9. November 2018 wurden aus dem Paderborner Zuschauerbereich mindestens drei Gegenstände (Plastikstange, Bierbecher und Nagelknipser) in Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.