Geldstrafe und Geldauflage für Hertha BSC

Nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 27. Oktober 2018 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem Verein auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 35.000 Euro an die Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen zu zahlen.

Bis zu 33.000 Euro der Geldstrafe kann der Klub für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Nachzuweisen wäre dies dem DFB bis zum 30. Juni 2019. Hertha BSC hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Spiel in Dortmund konnte erst mit dreiminütiger Verspätung angepfiffen werden, weil kurz vor Anpfiff im Berliner Zuschauerbereich unter dem Schutz eines großen Banners mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Mehrere Personen meldeten sich daraufhin beim Sanitätsdienst mit Atemwegsverletzungen.

In der 15. Spielminute wurde ein weiteres Bengalisches Feuer gezündet. Nun zogen Polizeikräfte vor dem Berliner Block auf, um das dort befindliche Banner sicherzustellen, das zur Vorbereitung und Verdeckung des Entzündens der Pyrotechnik zu Spielbeginn genutzt wurde. Daraufhin kletterten bis zu 40 Berliner Zuschauer in den Innenraumbereich und attackierten die Polizisten mit Faustschlägen,  Tritten und langen PVC-Fahnenstangen, die teilweise auch geworfen wurden. Zudem wurden mehrere Gegenstände, darunter mindestens auch ein pyrotechnischer Gegenstand, in Richtung Polizei geworfen. Bei den Auseinandersetzungen wurden mehrere Dutzend Personen verletzt.

Nach diesen Vorfällen wurden die sanitären Einrichtungen im Gästebereich fast vollständig von Berliner Zuschauern zerstört. Im Anschluss daran kann es hinter dem Gästebereich zu weiteren gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Berliner Zuschauern und der Polizei.

[mm]

Nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 27. Oktober 2018 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt. Darüber hinaus wird dem Verein auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 35.000 Euro an die Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen zu zahlen.

Bis zu 33.000 Euro der Geldstrafe kann der Klub für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Nachzuweisen wäre dies dem DFB bis zum 30. Juni 2019. Hertha BSC hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Spiel in Dortmund konnte erst mit dreiminütiger Verspätung angepfiffen werden, weil kurz vor Anpfiff im Berliner Zuschauerbereich unter dem Schutz eines großen Banners mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt wurden. Mehrere Personen meldeten sich daraufhin beim Sanitätsdienst mit Atemwegsverletzungen.

In der 15. Spielminute wurde ein weiteres Bengalisches Feuer gezündet. Nun zogen Polizeikräfte vor dem Berliner Block auf, um das dort befindliche Banner sicherzustellen, das zur Vorbereitung und Verdeckung des Entzündens der Pyrotechnik zu Spielbeginn genutzt wurde. Daraufhin kletterten bis zu 40 Berliner Zuschauer in den Innenraumbereich und attackierten die Polizisten mit Faustschlägen,  Tritten und langen PVC-Fahnenstangen, die teilweise auch geworfen wurden. Zudem wurden mehrere Gegenstände, darunter mindestens auch ein pyrotechnischer Gegenstand, in Richtung Polizei geworfen. Bei den Auseinandersetzungen wurden mehrere Dutzend Personen verletzt.

Nach diesen Vorfällen wurden die sanitären Einrichtungen im Gästebereich fast vollständig von Berliner Zuschauern zerstört. Im Anschluss daran kann es hinter dem Gästebereich zu weiteren gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Berliner Zuschauern und der Polizei.