5000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 49. Minute des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 27. Oktober 2018 wurden im Augsburger Zuschauerblock mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 49. Minute des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 27. Oktober 2018 wurden im Augsburger Zuschauerblock mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.