600 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

Während der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 10. November 2018 wurden aus dem Münchner Zuschauerbereich mindestens ein Feuerzeug und ein Becher in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

Während der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 10. November 2018 wurden aus dem Münchner Zuschauerbereich mindestens ein Feuerzeug und ein Becher in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.