3000 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 10. Oktober 2018 hatten Cottbuser Zuschauer mehrmals einen provokativ beleidigenden Spruch in Richtung der Hallenser gerufen.

Energie Cottbus hat gegen das Urteil des Einzelrichters bereits fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 10. Oktober 2018 hatten Cottbuser Zuschauer mehrmals einen provokativ beleidigenden Spruch in Richtung der Hallenser gerufen.

Energie Cottbus hat gegen das Urteil des Einzelrichters bereits fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.