16.125 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.125 Euro belegt.

In der 47. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 19. Oktober 2018 wurden im Dresdner Zuschauerblock während einer Choreographie mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Darüber hinaus wurden in der 61. Minute vor der Ausführung eines Eckstoßes für Aue mindestens drei Gegenstände aus dem Dresdner Zuschauerblock auf das Spielfeld in Richtung des ausführenden Spielers geworfen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.125 Euro belegt.

In der 47. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 19. Oktober 2018 wurden im Dresdner Zuschauerblock während einer Choreographie mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Darüber hinaus wurden in der 61. Minute vor der Ausführung eines Eckstoßes für Aue mindestens drei Gegenstände aus dem Dresdner Zuschauerblock auf das Spielfeld in Richtung des ausführenden Spielers geworfen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.