6000 Euro Geldstrafe für Oberhausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SC Rot-Weiß Oberhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 59. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SV Sandhausen am 18. August 2018 wurde der Sandhäuser Philipp Klingmann von einem Becher am Kopf getroffen, der aus dem Zuschauerblock der Heimmannschaft geworfen wurde. Nach kurzer Behandlungszeit außerhalb des Spielfeldes konnte er wieder weitermachen. Zudem wurde ein Feuerzeug auf den Rasen geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SC Rot-Weiß Oberhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 59. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den SV Sandhausen am 18. August 2018 wurde der Sandhäuser Philipp Klingmann von einem Becher am Kopf getroffen, der aus dem Zuschauerblock der Heimmannschaft geworfen wurde. Nach kurzer Behandlungszeit außerhalb des Spielfeldes konnte er wieder weitermachen. Zudem wurde ein Feuerzeug auf den Rasen geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.