1800 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt.

In der Mitte der zweiten Halbzeit des Drittigaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 1. September 2018 wurden mindestens fünf Plastikbecher sowie eine Toilettenbürste aus dem Braunschweiger Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro belegt.

In der Mitte der zweiten Halbzeit des Drittigaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 1. September 2018 wurden mindestens fünf Plastikbecher sowie eine Toilettenbürste aus dem Braunschweiger Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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