3500 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 28. Juli 2018 hatten Jenaer Anhänger zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat Carl Zeiss Jena fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 28. Juli 2018 hatten Jenaer Anhänger zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat Carl Zeiss Jena fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.