DFB-Sportgericht bestätigt Willems-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in Frankfurt in mündlicher Verhandlung den Einspruch des Spielers Jetro Willemsvom Bundesligisten Eintracht Frankfurt gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 4. September 2018 zurückgewiesen. Damit bleibt die Sperre von drei Bundesligaspielen bestehen, mit der er vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung belegt worden war, nachdem er in der 32. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 1. September 2018 von Schiedsrichter Sören Storks (Velen) des Feldes verwiesen worden war.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Sportgericht hatte zu differenzieren zwischen einer leichten Berührung, einem Schubser, einem Stoß oder einem Schlag. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Aktion des Spielers Willems als heftiger Stoß in das Gesicht seines Gegenspielers zu werten. Die Sperre von drei Spielen dafür entspricht der ständigen und jahrelangen Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts."

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts hat der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in Frankfurt in mündlicher Verhandlung den Einspruch des Spielers Jetro Willemsvom Bundesligisten Eintracht Frankfurt gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 4. September 2018 zurückgewiesen. Damit bleibt die Sperre von drei Bundesligaspielen bestehen, mit der er vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung belegt worden war, nachdem er in der 32. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 1. September 2018 von Schiedsrichter Sören Storks (Velen) des Feldes verwiesen worden war.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Sportgericht hatte zu differenzieren zwischen einer leichten Berührung, einem Schubser, einem Stoß oder einem Schlag. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Aktion des Spielers Willems als heftiger Stoß in das Gesicht seines Gegenspielers zu werten. Die Sperre von drei Spielen dafür entspricht der ständigen und jahrelangen Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts."

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts hat der Spieler fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.