Mannheim-Berufung: Punktabzug bleibt – Änderungen bei Geldstrafe und Auflagen

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat heute in der mündlichen Berufungsverhandlung gegen den Regionalligisten Waldhof Mannheim den Abzug von drei Punkten für die laufende Saison bestätigt. Modifiziert wurden hingegen die Höhe der Geldstrafe und eine Auflage.

Die Geldstrafe wurde von 40.000 auf 25.000 Euro gesenkt, wobei davon ein Betrag von 7000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden kann. Zudem eröffnete das Bundesgericht die Option, dass die ausgesprochene Auflage zur Verlegung des ursprünglich auf der Osttribüne ansässigen Fan-Bereichs dann zurückgenommen werden kann, sobald eine gemeinsame Konzeption von Verein, DFB und Polizei dazu gefunden ist. Alle weiteren Auflagen, die das DFB-Sportgericht zuvor ausgesprochen hatte, bleiben unverändert bestehen.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Ausmaß der Vorfälle während der Aufstiegsspiele zur 3. Liga gegen Uerdingen war so exorbitant, dass in der Ahndung neue Wege beschritten werden müssen. Andererseits sind die von der neuen Mannheimer Vereinsführung eingeleiteten Maßnahmen zielführend und positiv zu sehen. Deshalb und auch wegen der zwischenzeitlichen Täter-Ermittlung wurde die Strafe reduziert."

Das DFB-Sportgericht hatte Waldhof Mannheim am 5. Juli 2018 nach den Zuschauer-Ausschreitungen in beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen wegen des schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst und unsportlichem Verhalten der Anhänger mit einem Abzug von drei Punkten für die Saison 2018/2019, einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro (10.000 Euro Nachlassmöglichkeit) und mehreren Auflagen belegt. Dagegen hatten sowohl der Regionalligist als auch der DFB-Kontrollausschuss fristgerecht Berufung eingelegt.

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat heute in der mündlichen Berufungsverhandlung gegen den Regionalligisten Waldhof Mannheim den Abzug von drei Punkten für die laufende Saison bestätigt. Modifiziert wurden hingegen die Höhe der Geldstrafe und eine Auflage.

Die Geldstrafe wurde von 40.000 auf 25.000 Euro gesenkt, wobei davon ein Betrag von 7000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden kann. Zudem eröffnete das Bundesgericht die Option, dass die ausgesprochene Auflage zur Verlegung des ursprünglich auf der Osttribüne ansässigen Fan-Bereichs dann zurückgenommen werden kann, sobald eine gemeinsame Konzeption von Verein, DFB und Polizei dazu gefunden ist. Alle weiteren Auflagen, die das DFB-Sportgericht zuvor ausgesprochen hatte, bleiben unverändert bestehen.

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagte zur Urteilsbegründung: "Das Ausmaß der Vorfälle während der Aufstiegsspiele zur 3. Liga gegen Uerdingen war so exorbitant, dass in der Ahndung neue Wege beschritten werden müssen. Andererseits sind die von der neuen Mannheimer Vereinsführung eingeleiteten Maßnahmen zielführend und positiv zu sehen. Deshalb und auch wegen der zwischenzeitlichen Täter-Ermittlung wurde die Strafe reduziert."

Das DFB-Sportgericht hatte Waldhof Mannheim am 5. Juli 2018 nach den Zuschauer-Ausschreitungen in beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen wegen des schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst und unsportlichem Verhalten der Anhänger mit einem Abzug von drei Punkten für die Saison 2018/2019, einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro (10.000 Euro Nachlassmöglichkeit) und mehreren Auflagen belegt. Dagegen hatten sowohl der Regionalligist als auch der DFB-Kontrollausschuss fristgerecht Berufung eingelegt.