1000 Euro Geldstrafe für Robin Lenk

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Robin Lenk, Co-Trainer des Zweitligisten FC Erzgebirge Aue, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Lenk hatte sich in der 63. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 13. Mai 2018 mehrmals unsportlich an der Seitenlinie verhalten und war daraufhin von Schiedsrichter Sören Storks (Velen) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Robin Lenk, Co-Trainer des Zweitligisten FC Erzgebirge Aue, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Lenk hatte sich in der 63. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 13. Mai 2018 mehrmals unsportlich an der Seitenlinie verhalten und war daraufhin von Schiedsrichter Sören Storks (Velen) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.