25.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Nach dem Zweitligaspiel gegen die SpVgg Greuther Fürth am 3. März 2018 wurde ein schwarzer Rauchtopf im Nürnberger Zuschauerblock gezündet. Während der Meisterschaftspartie bei Holstein Kiel am 23. April 2018 wurden im Gästebereich mehrmals Bengalische Feuer und Blinker gezündet. Vor der Zweitligabegegnung gegen Eintracht Braunschweig am 30. April 2018 wurden im Nürnberger Zuschauerblock etwa zehn Bengalische Feuer abgebrannt.

Darüber hinaus wurden in der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 6. Mai 2018 mehrfach Trinkbecher aus dem Nürnberger Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen. Zudem wurden nach dem Schlusspfiff im Gästebereich zehn Bengalische Feuer abgebrannt. Nach dem Meisterschaftsspiel gegen Fortuna Düsseldorf am 13. Mai 2018 stürmten Nürnberger Anhänger den Platz und zündeten dort verschiedene pyrotechnische Gegenstände. Eine Leuchtfackel wurde Richtung Gästeblock geworfen und landete direkt am Sperrgitter.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Nach dem Zweitligaspiel gegen die SpVgg Greuther Fürth am 3. März 2018 wurde ein schwarzer Rauchtopf im Nürnberger Zuschauerblock gezündet. Während der Meisterschaftspartie bei Holstein Kiel am 23. April 2018 wurden im Gästebereich mehrmals Bengalische Feuer und Blinker gezündet. Vor der Zweitligabegegnung gegen Eintracht Braunschweig am 30. April 2018 wurden im Nürnberger Zuschauerblock etwa zehn Bengalische Feuer abgebrannt.

Darüber hinaus wurden in der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 6. Mai 2018 mehrfach Trinkbecher aus dem Nürnberger Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen. Zudem wurden nach dem Schlusspfiff im Gästebereich zehn Bengalische Feuer abgebrannt. Nach dem Meisterschaftsspiel gegen Fortuna Düsseldorf am 13. Mai 2018 stürmten Nürnberger Anhänger den Platz und zündeten dort verschiedene pyrotechnische Gegenstände. Eine Leuchtfackel wurde Richtung Gästeblock geworfen und landete direkt am Sperrgitter.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.