3000 Euro Geldstrafe für SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 88. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 7. April 2018 war ein Freiburger Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 88. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 7. April 2018 war ein Freiburger Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.