5000 Euro Geldstrafe für FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 17. Minute des Zweitligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 26. Januar 2018 wurden im Ingolstädter Zuschauerblock fünf Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 17. Minute des Zweitligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 26. Januar 2018 wurden im Ingolstädter Zuschauerblock fünf Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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