12.000 Euro Geldstrafe für Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Der Anstoß zur zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 16. April 2018 verzögerte sich um mehr als sechs Minuten, weil Mainzer Zuschauer etwa 200 Toilettenpapier-Rollen in Richtung Spielfeld warfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Der Anstoß zur zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 16. April 2018 verzögerte sich um mehr als sechs Minuten, weil Mainzer Zuschauer etwa 200 Toilettenpapier-Rollen in Richtung Spielfeld warfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.