77.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 77.000 Euro belegt.

Das Bundesligaspiel bei Bayer 04 Leverkusen am 12. Januar 2018 musste in der 46. Spielminute für eine Minute unterbrochen werden, da zum Start der zweiten Halbzeit aus dem Gästeblock Papierrollen in Richtung Eckfahne geworfen wurden. In der 20. Minute des DFB-Pokalspiels beim SC Paderborn 07 am 6. Februar 2018 wurden im Münchner Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus wurde in der vierten Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 31. März 2018 im Heimbereich unter anderem ein Banner mit verunglimpfender Aufschrift gezeigt.

Vor dem Bundesligaspiel bei Hannover 96 am 21. April 2018 wurden zudem im Münchner Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer gezündet. Mehrmals Pyrotechnik brannten Münchner Zuschauer auch im Rahmen des DFB-Pokalendspiels gegen Eintracht Frankfurt am 19. Mai 2018 in Berlin ab, wodurch sich unter anderem der Anpfiff der zweiten Halbzeit aufgrund der erheblichen Rauchentwicklung um mehrere Minuten verzögerte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 77.000 Euro belegt.

Das Bundesligaspiel bei Bayer 04 Leverkusen am 12. Januar 2018 musste in der 46. Spielminute für eine Minute unterbrochen werden, da zum Start der zweiten Halbzeit aus dem Gästeblock Papierrollen in Richtung Eckfahne geworfen wurden. In der 20. Minute des DFB-Pokalspiels beim SC Paderborn 07 am 6. Februar 2018 wurden im Münchner Zuschauerblock Rauchbomben gezündet. Darüber hinaus wurde in der vierten Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 31. März 2018 im Heimbereich unter anderem ein Banner mit verunglimpfender Aufschrift gezeigt.

Vor dem Bundesligaspiel bei Hannover 96 am 21. April 2018 wurden zudem im Münchner Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer gezündet. Mehrmals Pyrotechnik brannten Münchner Zuschauer auch im Rahmen des DFB-Pokalendspiels gegen Eintracht Frankfurt am 19. Mai 2018 in Berlin ab, wodurch sich unter anderem der Anpfiff der zweiten Halbzeit aufgrund der erheblichen Rauchentwicklung um mehrere Minuten verzögerte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.