60.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 24. Februar 2018 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich nach Aufziehen einer Teilblockfahne, unter der sich Personen vermummten, mehrere Rauchbomben gezündet. Dadurch entstand eine starke Rauchentwicklung. In diese Rauchentwicklung hinein wurden im gleichen Sektor etwa 80 Bengalische Fackeln abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um rund zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Bis zu 20.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies müsste dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachgewiesen werden.

Kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 24. Februar 2018 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich nach Aufziehen einer Teilblockfahne, unter der sich Personen vermummten, mehrere Rauchbomben gezündet. Dadurch entstand eine starke Rauchentwicklung. In diese Rauchentwicklung hinein wurden im gleichen Sektor etwa 80 Bengalische Fackeln abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um rund zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.