3000 Euro Geldstrafe für den SV Meppen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 6. März 2018 wurden im Meppener Zuschauerbereich zehn rote Fackeln abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels beim VfL Osnabrück am 6. März 2018 wurden im Meppener Zuschauerbereich zehn rote Fackeln abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.