8000 Euro Geldstrafe für 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Zu Beginn und während des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 24. Oktober 2017 wurde im Magdeburger Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Ferner kam es während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 25. November 2017 zu Ausschreitungen zwischen den Zuschauergruppen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Zu Beginn und während des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Dortmund am 24. Oktober 2017 wurde im Magdeburger Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Ferner kam es während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 25. November 2017 zu Ausschreitungen zwischen den Zuschauergruppen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.