50.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

Im Bundesliga-Meisterschaftsspiel bei Bayer 04 Leverkusen am 28. Oktober 2017 wurde im Kölner Fanblock ein Böller gezündet. Während des Heimspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 5. November 2017 zeigten Kölner Anhänger zwei beleidigende und verunglimpfende Banner in Bezug auf Dietmar Hopp. Des Weiteren wurden bei dem Auswärtsspiel beim 1. FSV Mainz 05 am 18. November 2017 sowohl vor, als auch während des Spiels zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt. Im Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 14. Januar 2018 entwendeten drei als Ordner verkleidete Kölner Anhänger eine Zaunfahne der Gäste-Fans. Schließlich wurden während des Auswärtsspiels beim Hamburger SV am 20. Januar 2018 zwei pyrotechnische Gegenstände durch Kölner Fans entzündet.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

Im Bundesliga-Meisterschaftsspiel bei Bayer 04 Leverkusen am 28. Oktober 2017 wurde im Kölner Fanblock ein Böller gezündet. Während des Heimspiels gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 5. November 2017 zeigten Kölner Anhänger zwei beleidigende und verunglimpfende Banner in Bezug auf Dietmar Hopp. Des Weiteren wurden bei dem Auswärtsspiel beim 1. FSV Mainz 05 am 18. November 2017 sowohl vor, als auch während des Spiels zahlreiche Bengalische Feuer abgebrannt. Im Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 14. Januar 2018 entwendeten drei als Ordner verkleidete Kölner Anhänger eine Zaunfahne der Gäste-Fans. Schließlich wurden während des Auswärtsspiels beim Hamburger SV am 20. Januar 2018 zwei pyrotechnische Gegenstände durch Kölner Fans entzündet.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.