35.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 13. Mai 2023 zündeten Freiburger Anhänger 34 Bengalische Feuer und eine Rauchbombe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 13. Mai 2023 zündeten Freiburger Anhänger 34 Bengalische Feuer und eine Rauchbombe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.