7600 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 7600 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen Borussia Dortmund II am 20. Oktober 2023 zündeten Mannheimer Anhänger mindestens 20 Blinker. In der dritten Minute des Meisterschaftsspiels bei der SpVgg Unterhaching am 27. Oktober 2023 warf ein Gästezuschauer einen Becher auf das Spielfeld. Zudem warf ein Mannheimer Zuschauer in der 86. Minute des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 5. November 2023 einen Gegenstand in Richtung eines Duisburger Spielers, ohne ihn zu treffen.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 7600 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen Borussia Dortmund II am 20. Oktober 2023 zündeten Mannheimer Anhänger mindestens 20 Blinker. In der dritten Minute des Meisterschaftsspiels bei der SpVgg Unterhaching am 27. Oktober 2023 warf ein Gästezuschauer einen Becher auf das Spielfeld. Zudem warf ein Mannheimer Zuschauer in der 86. Minute des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 5. November 2023 einen Gegenstand in Richtung eines Duisburger Spielers, ohne ihn zu treffen.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.