27.200 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 27.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Relegationshinspiels beim VfB Stuttgart am 1. Juni 2023 zündeten Hamburger Zuschauer 17 pyrotechnische Gegenstände. Während des Relegationsrückspiels gegen den VfB Stuttgart am 5. Juni 2023 brannten HSV-Anhänger 25 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus warfen sie in der 45. Minute einen Papierball, in der 64. Minute zwei Plastikbecher und in der 83. Minute einen weiteren Gegenstand in Richtung Spielfeld.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 27.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Relegationshinspiels beim VfB Stuttgart am 1. Juni 2023 zündeten Hamburger Zuschauer 17 pyrotechnische Gegenstände. Während des Relegationsrückspiels gegen den VfB Stuttgart am 5. Juni 2023 brannten HSV-Anhänger 25 pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus warfen sie in der 45. Minute einen Papierball, in der 64. Minute zwei Plastikbecher und in der 83. Minute einen weiteren Gegenstand in Richtung Spielfeld.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.