DFB unzufrieden über Verfahrenseinstellung in der Schweiz

Das Bundesstrafgericht der Schweiz hat das Verfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und den ehemaligen FIFA-Generalsekretär Urs Linsi wegen Verjährung eingestellt. In dem Verfahren um die unklare Überweisung und den Zweck der Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 und ihre Hintergründe war der DFB als Privatkläger beteiligt.

DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge sagt: "Unsere Hoffnung war, dass die Vorgänge um die Zahlung der 6,7 Millionen Euro im Prozess vor dem Schweizer Bundesstrafgericht und ihre Hintergründe weiter aufgeklärt werden, insbesondere auch was die Zahlungsvorgänge aus 2002 betrifft, die wohl nur in der Schweiz hätten aufgeklärt werden können. Mit der Verjährung und Einstellung des Verfahrens bleibt diese Chance ungenutzt. Das bedauern wir sehr. Vor Gericht bleiben jetzt noch die in Deutschland anhängigen Verfahren vor dem Landgericht in Frankfurt und das Einspruchsverfahren. Die vollständige Aufklärung der Hintergründe des Zahlungsflusses bleibt unverändert Ziel des DFB."

Die in Deutschland anhängigen Prozesse bleiben von der Entscheidung des Bundesstrafgerichts in der Schweiz unberührt.

[dfb]

Das Bundesstrafgericht der Schweiz hat das Verfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Dr. Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und den ehemaligen FIFA-Generalsekretär Urs Linsi wegen Verjährung eingestellt. In dem Verfahren um die unklare Überweisung und den Zweck der Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 und ihre Hintergründe war der DFB als Privatkläger beteiligt.

DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge sagt: "Unsere Hoffnung war, dass die Vorgänge um die Zahlung der 6,7 Millionen Euro im Prozess vor dem Schweizer Bundesstrafgericht und ihre Hintergründe weiter aufgeklärt werden, insbesondere auch was die Zahlungsvorgänge aus 2002 betrifft, die wohl nur in der Schweiz hätten aufgeklärt werden können. Mit der Verjährung und Einstellung des Verfahrens bleibt diese Chance ungenutzt. Das bedauern wir sehr. Vor Gericht bleiben jetzt noch die in Deutschland anhängigen Verfahren vor dem Landgericht in Frankfurt und das Einspruchsverfahren. Die vollständige Aufklärung der Hintergründe des Zahlungsflusses bleibt unverändert Ziel des DFB."

Die in Deutschland anhängigen Prozesse bleiben von der Entscheidung des Bundesstrafgerichts in der Schweiz unberührt.