DFB stellt fest: Kein weiterer Untersuchungsbericht zur WM 2006

Mit Blick auf die WM 2006 wird heute in einem Medienbericht behauptet, es läge ein "zweiter Bericht" der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vor. Dazu stellt der DFB fest:

Es gibt keinen weiteren Untersuchungsbericht zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und damit auch keine neuen Erkenntnisse, die der Öffentlichkeit von Seiten des DFB vorenthalten werden.

Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hatte ihre umfassenden Untersuchungen im Zusammenhang mit der WM 2006 Anfang 2016 abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden am 4. März 2016 zunächst dem Vorstand des DFB und im Anschluss daran der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Der gesamte Untersuchungsbericht ist seitdem im Internet auf DFB.de einsehbar.

Wie der DFB mehrfach erklärt hat, wurde die Kanzlei Freshfields im Anschluss an die Untersuchung beauftragt, auf Grundlage des öffentlich zugänglichen Berichts ein Rechtsgutachten für den Verband zu erstellen, das sich ausschließlich mit juristischen, insbesondere zivilrechtlichen Fragestellungen befasst. Neue Untersuchungen sind damit nicht verbunden.

Der DFB setzt daneben weiter auf die vollumfänglich zugesicherte Kooperation und Unterstützung der staatlichen Stellen bei ihren laufenden Ermittlungen.

[dfb]

Mit Blick auf die WM 2006 wird heute in einem Medienbericht behauptet, es läge ein "zweiter Bericht" der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vor. Dazu stellt der DFB fest:

Es gibt keinen weiteren Untersuchungsbericht zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und damit auch keine neuen Erkenntnisse, die der Öffentlichkeit von Seiten des DFB vorenthalten werden.

Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hatte ihre umfassenden Untersuchungen im Zusammenhang mit der WM 2006 Anfang 2016 abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden am 4. März 2016 zunächst dem Vorstand des DFB und im Anschluss daran der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Der gesamte Untersuchungsbericht ist seitdem im Internet auf DFB.de einsehbar.

Wie der DFB mehrfach erklärt hat, wurde die Kanzlei Freshfields im Anschluss an die Untersuchung beauftragt, auf Grundlage des öffentlich zugänglichen Berichts ein Rechtsgutachten für den Verband zu erstellen, das sich ausschließlich mit juristischen, insbesondere zivilrechtlichen Fragestellungen befasst. Neue Untersuchungen sind damit nicht verbunden.

Der DFB setzt daneben weiter auf die vollumfänglich zugesicherte Kooperation und Unterstützung der staatlichen Stellen bei ihren laufenden Ermittlungen.

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