Vorsitzender des DFB-Kontrollausschuss ist Dr. Anton Nachreiner © GettyImages
Vorsitzender des DFB-Kontrollausschuss ist Dr. Anton Nachreiner

DFB-Kontrollausschuss

Aufgabe

Der Kontrollausschuss hat nach § 50 DFB-Satzung die Aufgabe, die Einhaltung der Satzung, der Ordnungen und anderer Rechtsvorschriften des DFB zu überwachen und bei Verstößen Anklage zu erheben. Der Kontrollausschuss kann u.a. Unsportlichkeiten verfolgen, die im Zusammenhang mit Bundesspielen begangen wurden. In geeigneten Fällen kann der DFB-Kontrollausschuss mit Zustimmung des Sportgerichtes das Verfahren einstellen, ggf. unter Bedingungen, Auflagen oder einem Hinweis, dass das festgestellte Verhalten verboten ist und im Wiederholungsfall eine Anklage erfolgen kann.

Vorsitzender

Auf dem DFB-Bundestag im Oktober 2007 in Mainz wurde Dr. Anton Nachreiner zum Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses gewählt. Dr. Nachreiner trat die Nachfolge von Horst Hilpert an, der von 1992 bis 2007 als DFB-Chefankläger wirkte. Vorsitzende zuvor waren Hans Kindermann (1971 bis 1992) und Hubert Claessen (1963 bis 1970).

Mitglieder

Mitglieder des Kontrollausschusses sollen die Befähigung zum Richteramt (Volljuristen) oder für den gehobenen oder höheren Polizeidienst haben. Das für den Kontrollausschuss zuständige Mitglied des DFB-Präsidiums ist der DFB-Vizepräsident für Rechtsfragen, Thomas Bergmann.

Alle Mitglieder des DFB-Kontrollausschusses gibt es hier.