
DFB-Sportgericht
Das DFB-Sportgericht ist als erste Instanz zuständig für alle Verstöße von Vereinen, Spieler*innen, Trainer*innen, Funktionär*innen sowie Schiedsrichter*innen gegen Rechtsvorschriften des DFB und der DFL im Zusammenhang mit Bundesspielen. Daneben bestehen weitere Zuständigkeiten, etwa für Einsprüche gegen die Spielwertung von Bundesspielen oder für finanzielle Streitigkeiten aus Anlass der Durchführung von Bundesspielen.
Mitglieder/Qualifikation
Das Sportgericht besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und 35 Beisitzern. Die Mitglieder des Sportgerichts sind unabhängig und nur dem geschriebenen und ungeschriebenen Recht des Sports sowie ihrem Gewissen unterworfen. Mitglieder sind:
Stephan Oberholz (Vorsitzender), Georg Schierholz (stellv. Vorsitzender), Torsten Becker (DFB-Beisitzer), Thomas Küpper (DFB-Beisitzer), Heinz Müller (DFB-Beisitzer), Andreas Pitz (DFB-Beisitzer), Steffen Tänzer (DFB-Beisitzer), Dr. Marcus Georg Tischler (DFB-Beisitzer), Maik Franz (DFL-Beisitzer), Heiko Petersen (DFL-Beisitzer), Philipp Reschke (Frankfurt, DFL-Beisitzer), Edmund Rottler (DFL-Beisitzer), Sebastian Schonlau (Hamburg, DFL-Beisitzer), Jonathan Wilkens (Stuttgart, DFL-Beisitzer), Andree Kruphölter (Beisitzer 3. Liga), Dr. Jörg Lehnsdorf (Beisitzer 3. Liga), Oliver Lieb (Beisitzer 3. Liga), Ramon Berndroth (Fußball-Lehrer-Beisitzer), Rudolf Bommer (Fußball-Lehrer-Beisitzer), Christian Hock (Fußball-Lehrer-Beisitzer), Elmar Wienecke (Fußball-Lehrer-Beisitzer), Barbara Haupenthal (Beisitzerin für Frauenfußball), Gisela Raml (Beisitzerin für Frauenfußball), Claudia Reich (Beisitzerin für Frauenfußball), Walter Moritz (Schiedsrichter-Beisitzer), Klaus Plettenberg (Schiedsrichter-Beisitzer), Christian Soltow (Schiedsrichter-Beisitzer), Andreas Buchartz (Jugend-Beisitzer), Jürgen Schäfer (Jugend-Beisitzer), Jens Vöckler (Jugend-Beisitzer), Patrick von Haacke (Jugend-Beisitzer), Guido Friedrich (Ethik-Beisitzer), Hans-Joachim Koch (Ethik-Beisitzer), Oliver Krackhardt (Ethik-Beisitzer), Prof. Dr. jur. Peter Heermann (Ethik-Beisitzer), Alfons Schnabel (Ethik-Beisitzer)
Verfahren
Das Gros der Verfahren vor dem DFB-Sportgericht läuft im schriftlichen Verfahren. Die häufigsten sportgerichtlichen Verfahren resultieren aus Feldverweisen (Roten Karten). Mündliche Verhandlungen erfolgen immer dann, wenn gegen ein Urteil des Einzelrichters mündliche Verhandlung beantragt wird oder wenn der Einzelrichter von Amts wegen in Fällen grundsätzlicher Bedeutung eine mündliche Verhandlung anordnet. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht, entscheidet nicht mehr allein der Einzelrichter, sondern ein Gremium in einer Besetzung mit drei Sportrichtern.
Gegen eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des angefochtenen Urteils Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich, das verbandsintern abschließend über ein Sportgerichtsverfahren entscheidet. Unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen werden die Urteile des DFB-Sportgerichts in diesem Bereich veröffentlicht.
Die Einzelheiten sind in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB-geregelt.