DFB-Sportgericht verhandelt Kostic-Sperre am 23. Juni

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 23. Juni 2020 (ab 13 Uhr), im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen Filip Kostic vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Kostic war am 6. März 2020 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 4. März 2020 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden war. Gegen das Urteil des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 23. Juni 2020 (ab 13 Uhr), im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen Filip Kostic vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Kostic war am 6. März 2020 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 4. März 2020 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden war. Gegen das Urteil des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.