15.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 5. März 2022 wurde durch einen Becherwurf innerhalb des Gästebereiches ein Konflikt unter mehreren Anhängern von Borussia Mönchengladbach ausgelöst. Im Nachgang dazu kam es zu gewalttätigen Handlungen gegenüber dem Ordnungsdienst, der den Konflikt schlichten und die Zuschauer aus dem Block geleiten wollte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 5. März 2022 wurde durch einen Becherwurf innerhalb des Gästebereiches ein Konflikt unter mehreren Anhängern von Borussia Mönchengladbach ausgelöst. Im Nachgang dazu kam es zu gewalttätigen Handlungen gegenüber dem Ordnungsdienst, der den Konflikt schlichten und die Zuschauer aus dem Block geleiten wollte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.