9200 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9200 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel gegen den SV Werder Bremen am 8. Mai 2022 brannten Auer Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände mit starker Rauchentwicklung ab. Der Spielbeginn verzögerte sich daraufhin um knapp eineinhalb Minuten.

Darüber hinaus zündeten Auer Zuschauer während der Begegnung weitere sieben pyrotechnische Gegenstände. In der 26. Minute wurde aus dem Auer Zuschauerbereich ferner ein Gegenstand in Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9200 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel gegen den SV Werder Bremen am 8. Mai 2022 brannten Auer Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände mit starker Rauchentwicklung ab. Der Spielbeginn verzögerte sich daraufhin um knapp eineinhalb Minuten.

Darüber hinaus zündeten Auer Zuschauer während der Begegnung weitere sieben pyrotechnische Gegenstände. In der 26. Minute wurde aus dem Auer Zuschauerbereich ferner ein Gegenstand in Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.