30.000 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2022 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 16. Oktober 2021 wurde der Düsseldorfer Spieler Khaled Narey von einer kleinen Gruppe von Zuschauern aus dem Hamburger Block insbesondere bei der Ausführung von Eckbällen mit "Affenlauten" beleidigt und auch rassistisch beschimpft. Solche menschenverachtenden Verhaltensweisen verstoßen in grober Weise gegen die Werteordnung des DFB und werden in keiner Weise geduldet. Auch der HSV hat die Vorfälle entschieden verurteilt, sich entschuldigt und umfangreiche Maßnahmen zur Täterermittlung in die Wege geleitet, was strafmildernd berücksichtigt wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2022 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 16. Oktober 2021 wurde der Düsseldorfer Spieler Khaled Narey von einer kleinen Gruppe von Zuschauern aus dem Hamburger Block insbesondere bei der Ausführung von Eckbällen mit "Affenlauten" beleidigt und auch rassistisch beschimpft. Solche menschenverachtenden Verhaltensweisen verstoßen in grober Weise gegen die Werteordnung des DFB und werden in keiner Weise geduldet. Auch der HSV hat die Vorfälle entschieden verurteilt, sich entschuldigt und umfangreiche Maßnahmen zur Täterermittlung in die Wege geleitet, was strafmildernd berücksichtigt wurde.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.