31.200 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 10.400 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 21. August 2022 zeigten Rostocker Zuschauer drei diskriminierende und menschenverachtende Banner. Zudem zündeten sie vier pyrotechnische Gegenstände. Zwei Täter, die Pyrotechnik abgebrannt hatten, konnten vom Verein identifiziert werden.

Hansa Rostock hat gegen das Einzelrichterurteil Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 10.400 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 21. August 2022 zeigten Rostocker Zuschauer drei diskriminierende und menschenverachtende Banner. Zudem zündeten sie vier pyrotechnische Gegenstände. Zwei Täter, die Pyrotechnik abgebrannt hatten, konnten vom Verein identifiziert werden.

Hansa Rostock hat gegen das Einzelrichterurteil Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.