Trainingsbetrieb: Infos zum Wiedereinstieg

Deutschlandweit wird der Trainingsbetrieb in den Amateurvereinen allmählich wieder aufgenommen, wenn auch mit Abstand und unter Auflagen. Durch zahlreiche Serviceangebote und Tipps versuchen der DFB und die 21 Landesverbände, Trainerinnen und Trainer bestmöglich bei der Trainingsgestaltung zu unterstützen. DFB.de gibt einen Überblick und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb.

"Restart Vereinsfußball – Training in Corona-Zeiten" – unter diesem Motto startete ein DFB-Mobil-Online-Seminar, das den Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie Trainerinnen und Trainern in den Amateurvereinen Hilfeleistungen anbietet, um die Wiederaufnahme in den Trainingsbetrieb zu meistern. Mehr als 80 Veranstaltungen fanden unter der Mithilfe der DFB-Mobil-Koordinatoren bereits statt und mehr als 7000 Teilnehmende aus zahlreichen Landesverbänden haben in den ersten beiden Wochen an den Online-Seminaren teilgenommen. 

Der Bayerische Fußball-Verband hat darüber hinaus Übungsformen für ein eingeschränktes Fußballtraining zusammengestellt und beantwortet in einem FAQ Fragen zum eingeschränkten Trainingsbetrieb. In Berlin möchte der Verband den Übungsleiterinnen und Übungsleitern mit qualifiziertem Personal zur Seite stehen und hat daher eine digitale Teambesprechung ins Leben gerufen, bei der altersspezifische Trainingsideen besprochen sowie Anregungen und Feedback zu Übungen gegeben werden können. Und auch ein Team der BFV-Talentförderung besucht verschiedene Berliner Vereine, um den Trainerinnen und Trainern beratend zur Seite zu stehen.

Der Hamburger Fußball-Verband hat sich kreative Trainingsformate für Kleingruppen ausgedacht, die sich zu einem Wettspiel mit einem Nachbarverein nutzen lassen. Eine praktische Hilfestellung wollen auch die Landesverbände in Baden-Württemberg geben: Dort können Vereinsvertreter an einer Umfrage teilnehmen und im Zuge dessen Fragen stellen, die im Anschluss gesammelt beantwortet oder bei Unklarheiten an das Kultusministerium weitergeleitet werden.

DFB.de greift die häufigsten Fragen während der Online-Seminare auf und fasst Euch die Antworten kompakt zusammen.

Sollten beim Kinder- und Erwachsenentraining dieselben Regeln gelten?

Grundsätzlich ja, damit alle aufgeklärt sind und auch neben dem Platz jeder weiß, wie er sich zu verhalten hat beziehungsweise wie sich das Gegenüber verhält.

Müssen Spieler und Trainer vor und nach dem Training einen Mundschutz tragen?

Trainer und Spieler müssen vor und nach dem Training keinen Mundschutz tragen. Um das Risiko einer Infizierung zu minieren, ist es jedoch empfehlenswert.

Ab welchem Alter müssen Spieler den Risiko-Fragebogen ausfüllen?

Ab 16 Jahren - mit zusätzlicher Unterschrift der Eltern. Ab 18 Jahren unterzeichnen die Spieler den Fragebogen eigenständig.

Ist es verpflichtend ein Vereinskonzept zu entwickeln?

Wenn die zuständige Kommune solch ein Konzept fordert, dann ist es verpflichtend, ansonsten nicht. Bei Unklarheiten sollte die Kommune kontaktiert werden. Letztendlich kann aber solch ein Konzept auch sehr hilfreich für alle Beteiligten sein, um sich an bestimmte Vorgaben zu halten und diese umzusetzen.

Ist es erforderlich, dass für die Teilnahme von Minderjährigen am Trainingsbetrieb eine Einverständniserklärung vorliegt?

Eine gesonderte Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern von Kindern ist nicht erforderlich. Die Eltern sollten allerdings seitens des jeweiligen Vereins über die konkreten Abläufe des Übungsbetriebes und der jeweiligen Vorkehrungen des Vereins entsprechend den Maßgaben der Eindämmungsverordnung informiert werden, bevor der Übungsbetrieb wieder aufgenommen wird. Erscheinen die Kinder und Jugendlichen dann zum Training, kann ohne Weiteres von einer stillschweigenden Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgegangen werden.

Dürfen Eltern beim Training anwesend sein?

Eltern sollten nach Möglichkeit fernbleiben. Alternativ kann auch ein Abstandskonzept entwickelt werden.

Darf ein Trainer nur eine Trainingsgruppe betreuen?

So geben es die Richtlinien, die sich der Fußball selbst auferlegt hat, vor. Sicherheit ist oberstes Gebot.

Ist es erlaubt, die Mannschaft in Kleingruppen zu teilen und sie an Stationen trainieren zu lassen?

Ja, Grundlage dafür sind die Abstandsregelungen. Training in Kleingruppen und im Stationsbetrieb ist möglich und bietet sich an. Zu beachten bleibt dabei, dass die Stationen in möglichst großem Abstand zueinander aufgebaut sind und Kontakt - zum Beispiel durch Bälle, die aus Versehen von einer Station in die andere Station fliegen - nicht stattfindet. Auch Stationswechsel müssen in einem entsprechenden Abstand stattfinden und vorher überlegt sein.

Dürfen zwei Gruppen mit jeweils 4+1 Personen auf einem Platz trainieren?

Solange das Trainingskonzept den Abstand und die ständige Aufsicht gewährleistet, spricht nichts dagegen. Zu beachten ist, dass die Größe der Kleingruppen den jeweils gültigen Verordnungen der Länder unterliegt. Die 4+1-Regelung ist eine Empfehlung vonseiten des DFB und seinen Landesverbänden, um ein angemessenes Training unter höchstmöglicher Sicherheit zu gewährleisten. Je mehr Personen jedoch am Training teilnehmen, desto unübersichtlicher und desto fahrlässiger könnte das Urteil im Falle einer Infektion beim Training ausgelegt werden.

Wie viele Spieler dürfen maximal am Training teilnehmen?

Hierbei gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Eine pauschale Richtgröße kann nicht vorgegeben werden. Die dynamischen Entwicklungen sind zu beachten und je nach regionalen Vorgaben gegebenenfalls anzupassen. 

Was soll ein Trainer machen, wenn sich ein Kind verletzt?

Für solche Zwecke sollten Mundschutz und Handschuhe bereitgehalten werden. Es empfiehlt sich aus der nötigen Distanz durch Nachfragen abzuschätzen wie schwer die Verletzung ist und ob es notwendig ist das Kind zu behandeln beziehungsweise zu berühren. Es muss auch immer abgewogen werden, wie oder ob der Trainer in der Situation helfen kann.

Wie häufig müssen Bälle desinfiziert werden?

Vor und nach dem Training und bei einem Wechsel der Trainingsgruppe müssen Bälle desinfiziert werden, daher bieten sich personalisierte Bälle an. Eine materialschonendere Alternative ist Seifenlauge - damit kann der Ball abgebürstet werden.

Im Falle geöffneter Toiletten: Sind diese nach jeder Nutzung zu desinfizieren?

Öffnung und Hygiene der Toiletten bedürfen der Absprache mit dem Verein. Ein Hinweis auf die eingeschränkte Nutzung der Toiletten an die Eltern und Spieler ist dabei hilfreich.

Ist das Training ab der E-Jugend unter diesen Voraussetzungen sinnvoll?

Wir empfehlen, den Trainingsbetrieb vorerst ab der D-Jugend aufwärts wieder aufzunehmen, da jüngere Kinder die momentanen Regeln unter Umständen noch nicht nachvollziehen und einhalten können. Es sollte daher anhand des Vereinskonzepts entschieden werden, ob ein Training in allen Altersklassen umsetzbar ist.

Sollten Kinder mit Asthma vom Training befreit sein?

Die Gesundheit aller geht vor und das Risiko für die Spieler sollte möglichst geringgehalten werden. Eine Teilnahme ist daher nicht empfehlenswert. Ob das Kind am Training teilnimmt, ist in Abstimmung mit den Eltern zu klären.

Kann der benannte Corona-Verantwortliche des Vereins für irgendetwas haftbar gemacht werden?

Für den Hygienebeauftragten gilt, da er als handelnde Person des Vereins agiert, Folgendes: Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und das Training entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu schaden kommen.

Weitere hilfreiche Informationen bieten folgende Plattformen:

DFB-Leitfaden "Zurück auf den Platz"

Informationen der Bundesregierung

Informationen des Robert-Koch-Instituts

Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts

Verhaltensregeln zum Infektionsschutz 

[jsc]

Deutschlandweit wird der Trainingsbetrieb in den Amateurvereinen allmählich wieder aufgenommen, wenn auch mit Abstand und unter Auflagen. Durch zahlreiche Serviceangebote und Tipps versuchen der DFB und die 21 Landesverbände, Trainerinnen und Trainer bestmöglich bei der Trainingsgestaltung zu unterstützen. DFB.de gibt einen Überblick und beantwortet die wichtigsten Fragen zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb.

"Restart Vereinsfußball – Training in Corona-Zeiten" – unter diesem Motto startete ein DFB-Mobil-Online-Seminar, das den Vereinsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie Trainerinnen und Trainern in den Amateurvereinen Hilfeleistungen anbietet, um die Wiederaufnahme in den Trainingsbetrieb zu meistern. Mehr als 80 Veranstaltungen fanden unter der Mithilfe der DFB-Mobil-Koordinatoren bereits statt und mehr als 7000 Teilnehmende aus zahlreichen Landesverbänden haben in den ersten beiden Wochen an den Online-Seminaren teilgenommen. 

Der Bayerische Fußball-Verband hat darüber hinaus Übungsformen für ein eingeschränktes Fußballtraining zusammengestellt und beantwortet in einem FAQ Fragen zum eingeschränkten Trainingsbetrieb. In Berlin möchte der Verband den Übungsleiterinnen und Übungsleitern mit qualifiziertem Personal zur Seite stehen und hat daher eine digitale Teambesprechung ins Leben gerufen, bei der altersspezifische Trainingsideen besprochen sowie Anregungen und Feedback zu Übungen gegeben werden können. Und auch ein Team der BFV-Talentförderung besucht verschiedene Berliner Vereine, um den Trainerinnen und Trainern beratend zur Seite zu stehen.

Der Hamburger Fußball-Verband hat sich kreative Trainingsformate für Kleingruppen ausgedacht, die sich zu einem Wettspiel mit einem Nachbarverein nutzen lassen. Eine praktische Hilfestellung wollen auch die Landesverbände in Baden-Württemberg geben: Dort können Vereinsvertreter an einer Umfrage teilnehmen und im Zuge dessen Fragen stellen, die im Anschluss gesammelt beantwortet oder bei Unklarheiten an das Kultusministerium weitergeleitet werden.

DFB.de greift die häufigsten Fragen während der Online-Seminare auf und fasst Euch die Antworten kompakt zusammen.

Sollten beim Kinder- und Erwachsenentraining dieselben Regeln gelten?

Grundsätzlich ja, damit alle aufgeklärt sind und auch neben dem Platz jeder weiß, wie er sich zu verhalten hat beziehungsweise wie sich das Gegenüber verhält.

Müssen Spieler und Trainer vor und nach dem Training einen Mundschutz tragen?

Trainer und Spieler müssen vor und nach dem Training keinen Mundschutz tragen. Um das Risiko einer Infizierung zu minieren, ist es jedoch empfehlenswert.

Ab welchem Alter müssen Spieler den Risiko-Fragebogen ausfüllen?

Ab 16 Jahren - mit zusätzlicher Unterschrift der Eltern. Ab 18 Jahren unterzeichnen die Spieler den Fragebogen eigenständig.

Ist es verpflichtend ein Vereinskonzept zu entwickeln?

Wenn die zuständige Kommune solch ein Konzept fordert, dann ist es verpflichtend, ansonsten nicht. Bei Unklarheiten sollte die Kommune kontaktiert werden. Letztendlich kann aber solch ein Konzept auch sehr hilfreich für alle Beteiligten sein, um sich an bestimmte Vorgaben zu halten und diese umzusetzen.

Ist es erforderlich, dass für die Teilnahme von Minderjährigen am Trainingsbetrieb eine Einverständniserklärung vorliegt?

Eine gesonderte Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern von Kindern ist nicht erforderlich. Die Eltern sollten allerdings seitens des jeweiligen Vereins über die konkreten Abläufe des Übungsbetriebes und der jeweiligen Vorkehrungen des Vereins entsprechend den Maßgaben der Eindämmungsverordnung informiert werden, bevor der Übungsbetrieb wieder aufgenommen wird. Erscheinen die Kinder und Jugendlichen dann zum Training, kann ohne Weiteres von einer stillschweigenden Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgegangen werden.

Dürfen Eltern beim Training anwesend sein?

Eltern sollten nach Möglichkeit fernbleiben. Alternativ kann auch ein Abstandskonzept entwickelt werden.

Darf ein Trainer nur eine Trainingsgruppe betreuen?

So geben es die Richtlinien, die sich der Fußball selbst auferlegt hat, vor. Sicherheit ist oberstes Gebot.

Ist es erlaubt, die Mannschaft in Kleingruppen zu teilen und sie an Stationen trainieren zu lassen?

Ja, Grundlage dafür sind die Abstandsregelungen. Training in Kleingruppen und im Stationsbetrieb ist möglich und bietet sich an. Zu beachten bleibt dabei, dass die Stationen in möglichst großem Abstand zueinander aufgebaut sind und Kontakt - zum Beispiel durch Bälle, die aus Versehen von einer Station in die andere Station fliegen - nicht stattfindet. Auch Stationswechsel müssen in einem entsprechenden Abstand stattfinden und vorher überlegt sein.

Dürfen zwei Gruppen mit jeweils 4+1 Personen auf einem Platz trainieren?

Solange das Trainingskonzept den Abstand und die ständige Aufsicht gewährleistet, spricht nichts dagegen. Zu beachten ist, dass die Größe der Kleingruppen den jeweils gültigen Verordnungen der Länder unterliegt. Die 4+1-Regelung ist eine Empfehlung vonseiten des DFB und seinen Landesverbänden, um ein angemessenes Training unter höchstmöglicher Sicherheit zu gewährleisten. Je mehr Personen jedoch am Training teilnehmen, desto unübersichtlicher und desto fahrlässiger könnte das Urteil im Falle einer Infektion beim Training ausgelegt werden.

Wie viele Spieler dürfen maximal am Training teilnehmen?

Hierbei gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Eine pauschale Richtgröße kann nicht vorgegeben werden. Die dynamischen Entwicklungen sind zu beachten und je nach regionalen Vorgaben gegebenenfalls anzupassen. 

Was soll ein Trainer machen, wenn sich ein Kind verletzt?

Für solche Zwecke sollten Mundschutz und Handschuhe bereitgehalten werden. Es empfiehlt sich aus der nötigen Distanz durch Nachfragen abzuschätzen wie schwer die Verletzung ist und ob es notwendig ist das Kind zu behandeln beziehungsweise zu berühren. Es muss auch immer abgewogen werden, wie oder ob der Trainer in der Situation helfen kann.

Wie häufig müssen Bälle desinfiziert werden?

Vor und nach dem Training und bei einem Wechsel der Trainingsgruppe müssen Bälle desinfiziert werden, daher bieten sich personalisierte Bälle an. Eine materialschonendere Alternative ist Seifenlauge - damit kann der Ball abgebürstet werden.

Im Falle geöffneter Toiletten: Sind diese nach jeder Nutzung zu desinfizieren?

Öffnung und Hygiene der Toiletten bedürfen der Absprache mit dem Verein. Ein Hinweis auf die eingeschränkte Nutzung der Toiletten an die Eltern und Spieler ist dabei hilfreich.

Ist das Training ab der E-Jugend unter diesen Voraussetzungen sinnvoll?

Wir empfehlen, den Trainingsbetrieb vorerst ab der D-Jugend aufwärts wieder aufzunehmen, da jüngere Kinder die momentanen Regeln unter Umständen noch nicht nachvollziehen und einhalten können. Es sollte daher anhand des Vereinskonzepts entschieden werden, ob ein Training in allen Altersklassen umsetzbar ist.

Sollten Kinder mit Asthma vom Training befreit sein?

Die Gesundheit aller geht vor und das Risiko für die Spieler sollte möglichst geringgehalten werden. Eine Teilnahme ist daher nicht empfehlenswert. Ob das Kind am Training teilnimmt, ist in Abstimmung mit den Eltern zu klären.

Kann der benannte Corona-Verantwortliche des Vereins für irgendetwas haftbar gemacht werden?

Für den Hygienebeauftragten gilt, da er als handelnde Person des Vereins agiert, Folgendes: Bei Wiederaufnahme des Trainings ist zwar jeder Verein dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und das Training entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren, eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu schaden kommen.

Weitere hilfreiche Informationen bieten folgende Plattformen:

DFB-Leitfaden "Zurück auf den Platz"

Informationen der Bundesregierung

Informationen des Robert-Koch-Instituts

Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts

Verhaltensregeln zum Infektionsschutz 

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