Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014

Zum 1. Januar 2014 tritt das neue Reisekostenrecht in Kraft. Klar ist: Vieles ist vereinfacht worden. Worauf müssen sich die Arbeitgeber/der Verein einstellen?

Die DFB-Kommission für Steuern und Abgaben hat ein Merkblatt für Fußballvereine und -verbände zu den Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht zum 01.01.2014 entwickelt. Anhand einer Vielzahl von Beispielen werden die Neuerungen und die Gestaltungsmöglichkeiten für die Vereine/Verbände als Arbeitgeber aufgezeigt.

Für die steuerfreie Zahlung von Reisekosten muss der Arbeitnehmer eines Vereins künftig weiterhin einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit nachgehen – also außerhalb seiner Wohnung (Homeoffice) oder der „ersten Tätigkeitsstätte“ tätig sein. Dieser Begriff ist neu und ersetzt die „regelmäßige Arbeitsstätte“ des alten Reisekostenrechts. Darunter ist jede betriebliche Einrichtung des Fußballvereins/-verbandes (Stadion, Geschäftsstelle, Trainingsgelände) zu verstehen – aber auch die Einrichtungen von Dritten (z. B. die städtische Sporthalle, der Sportplatz). Ein Homeoffice liegt immer im privaten Bereich und ist daher nie eine erste Tätigkeitsstätte.

Alle Tätigkeiten des Arbeitnehmers außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätten sind eine Auswärtstätigkeit. Hierfür können die Fahrtkosten von 30 Cent je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet werden. Andere Kosten, wie Taxi-, Bus- und Bahnfahrten, können ebenfalls ausgezahlt werden. Ebenso können Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Unterkunftskosten steuerfrei gezahlt werden. Wie bisher dürfen Nebenkosten einer Reise, wie Park-, Kofferaufbewahrungsgebühren oder dienstliche Telefonate, erstattet werden. Wenn der Verein diese Kosten nicht übernimmt, kann der Arbeitnehmer sie in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.

Auf 14 Seiten werden die Änderungen verständlich erläutert und veranschaulicht. Bei der Umsetzung helfen zahlreiche Beispiele zu den bekanntesten Anwendungsfällen für verschiedene Positionen und Konstellationen in Vereinen und Verbänden.