Handspiel: Klarstellung zu Entscheidungen in der Bundesliga

An den zwei vergangenen Spieltagen der Bundesliga hat es vier Handspiel-Situationen gegeben, die durch falsche Entscheidungen zu öffentlichen Diskussionen geführt haben. Lutz Michael Fröhlich, dem Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH, ist es wichtig, "dass zu getroffenen Entscheidungen Klarheit geschaffen wird, unter Einbeziehung der Meinungen aus dem Schiedsrichterwesen und auch der Expertise von Fußballexperten. Denn Klarheit und ein offener Umgang, zum Beispiel wie hier auch mit Fehlentscheidungen, sind elementar für die Akzeptanz für Schiedsrichter-Entscheidungen."

Peter Sippel, Sportlicher Leiter Bundesliga, sagt: "Für die Schiedsrichter auf dem Platz sind Handspiel-Situationen teils sehr schwierig zu beurteilen, weil verschiedene Kriterien unmittelbar in die Entscheidung einfließen müssen. Wir haben die Situationen analysiert und werden die Ergebnisse vor dem nächsten Spieltag auch noch mal mit den Schiedsrichtern besprechen. Ziel muss es bleiben, eine möglichst einheitliche Regelauslegung zu erreichen, um für Klubs, Fans und vor allem auch für Spieler berechenbar zu sein."

Aus den Fußballregeln lassen sich laut Sippel drei grundlegende Aspekte für die Bewertung eines Handspiels zusammenfassen:

  1. Die Absicht: Sie wird in den Regeln näher erläutert, zum Beispiel als eine Bewegung der Hand oder des Armes zum Ball.
  2. Die unnatürliche Vergrößerung des Körpers: Hier ist die Frage: Ist die Hand-/Armhaltung die Folge einer Körperbewegung des Spielers? Kann sie noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden?
  3. Der dritte Aspekt bezieht sich ausschließlich auf die Torerzielung direkt mit oder unmittelbar nach einer Hand-/Armberührung. In diesem Fall zählt allein die Tatsache der Ballberührung - ob Absicht oder nicht, spielt keine Rolle. Diese Regelbestimmung kam zum Beispiel bei der Annullierung des Tors zum 1:0 im Spiel VfL Bochum gegen Werder Bremen am 5. Spieltag zum Tragen.

Borussia Dortmund gegen TSG Hoffenheim (5. Spieltag, 31. Minute)

Peter Sippel: "Der Abwehrspieler hat eine klare Orientierung zum Ball und hält die Arme hinter dem Körper, bis der Dortmunder Spieler den Ball in die Mitte flankt. Nach dem Flankenball geht der linke Unterarm nach außen, in die Flugbahn des Balles und wehrt den Ball ab. Aufgrund der Bewegung des Armes zum Ball handelt es sich um Absicht, und ein Strafstoß wäre die logische Konsequenz. Weil die Bilder diesen Vorgang eindeutig belegen, hätte der Video-Assistent auch eingreifen und dem Schiedsrichter die Möglichkeit geben müssen, über einen zweiten Blick auf die Situation zur richtigen Entscheidung zu kommen."

Werder Bremen gegen FC Augsburg (6. Spieltag, 90+1. Minute)

Sippel: "Hier befindet sich der Abwehrspieler in einer Drehbewegung, ohne klare Orientierung zum Ball. Die Arme, obwohl etwas vom Körper entfernt, sind als natürliche Folge der Körperbewegung einzuordnen. Der Ball wird diesem Spieler dann aus kurzer Distanz an den rechten Unterarm geschossen. Es ist keine Absicht erkennbar, und auch der Aspekt der unnatürlichen Vergrößerung des Körpers ist klar zu verneinen. Allein die Tatsache, dass der Arm etwas vom Körper entfernt ist, stellt keine Begründung für ein strafbares Handspiel dar. Der Schiedsrichter hat hier auf Strafstoß entschieden, was als klar und offensichtlich falsch einzuordnen ist. Der Video-Assistent muss in einer solchen Situation eingreifen."

Hertha BSC gegen Bayer 04 Leverkusen (6. Spieltag, 81. Minute)

Sippel: "Der Abwehrspieler wehrt den Ball bei einem Torschuss mit dem rechten Arm ab. Wenn man das vorliegende Bildmaterial genau analysiert, dann ist der Arm dabei seitlich vom Körper abgespreizt. Der Abwehrspieler ist zum Ball orientiert, aktiv in einer Abwehraktion, und der Oberkörper ist leicht in Richtung Ballseite geneigt. Der linke Arm ist sogar hinter den Körper geführt. Der rechte Arm bleibt in der Flugbahn des Balles und geht erst hinter den Rücken, nachdem der Ball geblockt wurde. Das ist eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche und somit ein strafbares Handspiel. Auch hier muss der Video-Assistent aufgrund der eindeutigen Bilder eingreifen und dem Schiedsrichter einen On-Field-Review empfehlen."

1. FC Köln gegen Union Berlin (6. Spieltag, 8. Minute)

Sippel: "Drei Spieler springen nach einem Eckstoß zum Ball und verpassen ihn. Einem Abwehrspieler wird nun von hinten der Ball an den linken Arm geköpft. Der Abwehrspieler ist noch in der Sprungbewegung, mit dem Rücken zum Angreifer und ohne Orientierung zum Ball. Dieser Ablauf ist als natürlicher Bewegungsablauf einzuordnen. Die Armbewegung des Abwehrspielers stellt hier keine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche dar. Auch hier ist die Entscheidung Strafstoß klar und offensichtlich falsch, und der Video-Assistent hätte eingreifen müssen."

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An den zwei vergangenen Spieltagen der Bundesliga hat es vier Handspiel-Situationen gegeben, die durch falsche Entscheidungen zu öffentlichen Diskussionen geführt haben. Lutz Michael Fröhlich, dem Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH, ist es wichtig, "dass zu getroffenen Entscheidungen Klarheit geschaffen wird, unter Einbeziehung der Meinungen aus dem Schiedsrichterwesen und auch der Expertise von Fußballexperten. Denn Klarheit und ein offener Umgang, zum Beispiel wie hier auch mit Fehlentscheidungen, sind elementar für die Akzeptanz für Schiedsrichter-Entscheidungen."

Peter Sippel, Sportlicher Leiter Bundesliga, sagt: "Für die Schiedsrichter auf dem Platz sind Handspiel-Situationen teils sehr schwierig zu beurteilen, weil verschiedene Kriterien unmittelbar in die Entscheidung einfließen müssen. Wir haben die Situationen analysiert und werden die Ergebnisse vor dem nächsten Spieltag auch noch mal mit den Schiedsrichtern besprechen. Ziel muss es bleiben, eine möglichst einheitliche Regelauslegung zu erreichen, um für Klubs, Fans und vor allem auch für Spieler berechenbar zu sein."

Aus den Fußballregeln lassen sich laut Sippel drei grundlegende Aspekte für die Bewertung eines Handspiels zusammenfassen:

  1. Die Absicht: Sie wird in den Regeln näher erläutert, zum Beispiel als eine Bewegung der Hand oder des Armes zum Ball.
  2. Die unnatürliche Vergrößerung des Körpers: Hier ist die Frage: Ist die Hand-/Armhaltung die Folge einer Körperbewegung des Spielers? Kann sie noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden?
  3. Der dritte Aspekt bezieht sich ausschließlich auf die Torerzielung direkt mit oder unmittelbar nach einer Hand-/Armberührung. In diesem Fall zählt allein die Tatsache der Ballberührung - ob Absicht oder nicht, spielt keine Rolle. Diese Regelbestimmung kam zum Beispiel bei der Annullierung des Tors zum 1:0 im Spiel VfL Bochum gegen Werder Bremen am 5. Spieltag zum Tragen.

Borussia Dortmund gegen TSG Hoffenheim (5. Spieltag, 31. Minute)

Peter Sippel: "Der Abwehrspieler hat eine klare Orientierung zum Ball und hält die Arme hinter dem Körper, bis der Dortmunder Spieler den Ball in die Mitte flankt. Nach dem Flankenball geht der linke Unterarm nach außen, in die Flugbahn des Balles und wehrt den Ball ab. Aufgrund der Bewegung des Armes zum Ball handelt es sich um Absicht, und ein Strafstoß wäre die logische Konsequenz. Weil die Bilder diesen Vorgang eindeutig belegen, hätte der Video-Assistent auch eingreifen und dem Schiedsrichter die Möglichkeit geben müssen, über einen zweiten Blick auf die Situation zur richtigen Entscheidung zu kommen."

Werder Bremen gegen FC Augsburg (6. Spieltag, 90+1. Minute)

Sippel: "Hier befindet sich der Abwehrspieler in einer Drehbewegung, ohne klare Orientierung zum Ball. Die Arme, obwohl etwas vom Körper entfernt, sind als natürliche Folge der Körperbewegung einzuordnen. Der Ball wird diesem Spieler dann aus kurzer Distanz an den rechten Unterarm geschossen. Es ist keine Absicht erkennbar, und auch der Aspekt der unnatürlichen Vergrößerung des Körpers ist klar zu verneinen. Allein die Tatsache, dass der Arm etwas vom Körper entfernt ist, stellt keine Begründung für ein strafbares Handspiel dar. Der Schiedsrichter hat hier auf Strafstoß entschieden, was als klar und offensichtlich falsch einzuordnen ist. Der Video-Assistent muss in einer solchen Situation eingreifen."

Hertha BSC gegen Bayer 04 Leverkusen (6. Spieltag, 81. Minute)

Sippel: "Der Abwehrspieler wehrt den Ball bei einem Torschuss mit dem rechten Arm ab. Wenn man das vorliegende Bildmaterial genau analysiert, dann ist der Arm dabei seitlich vom Körper abgespreizt. Der Abwehrspieler ist zum Ball orientiert, aktiv in einer Abwehraktion, und der Oberkörper ist leicht in Richtung Ballseite geneigt. Der linke Arm ist sogar hinter den Körper geführt. Der rechte Arm bleibt in der Flugbahn des Balles und geht erst hinter den Rücken, nachdem der Ball geblockt wurde. Das ist eine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche und somit ein strafbares Handspiel. Auch hier muss der Video-Assistent aufgrund der eindeutigen Bilder eingreifen und dem Schiedsrichter einen On-Field-Review empfehlen."

1. FC Köln gegen Union Berlin (6. Spieltag, 8. Minute)

Sippel: "Drei Spieler springen nach einem Eckstoß zum Ball und verpassen ihn. Einem Abwehrspieler wird nun von hinten der Ball an den linken Arm geköpft. Der Abwehrspieler ist noch in der Sprungbewegung, mit dem Rücken zum Angreifer und ohne Orientierung zum Ball. Dieser Ablauf ist als natürlicher Bewegungsablauf einzuordnen. Die Armbewegung des Abwehrspielers stellt hier keine unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche dar. Auch hier ist die Entscheidung Strafstoß klar und offensichtlich falsch, und der Video-Assistent hätte eingreifen müssen."

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