DFB-Sportgericht

Zwölf Wochen Funktionsverbot für Trainer Härtel

12.10.2026
Darf vorerst seine Trainertätigkeit nicht ausüben: Jens Härtel Foto: IMAGO

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Jens Härtel, der gestern sein Amt als Trainer der U 19-Mannschaft des 1. FC Union Berlin niedergelegt hat, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens verboten, für zwölf Wochen seine Tätigkeit als Trainer auszuüben. Dieses Verbot ist für acht Wochen sofort zu verbüßen.

Der Strafrest von vier Wochen wird für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Zudem wird Jens Härtel auferlegt, an einem Konflikt- und Deeskalationstraining der zentralen Anlaufstelle für Gewalt-, Diskriminierungs- und Extremismusfälle oder einer vergleichbaren Institution teilzunehmen, was dem DFB bis zum 31. April 2027 nachzuweisen ist. 

Härtel hatte sich zuletzt im Trainings- und Spielbetrieb mehrmals diskriminierend geäußert, wofür er sich mittlerweile öffentlich bei der Mannschaft und dem Trainer- und Betreuerteam entschuldigt hat.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb