DER DFB
Präsidium entscheidet wichtige Personalien

Auf seiner Sitzung am heutigen Freitag hat das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Knut Kircher als stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Schiedsrichter-Ausschusses berufen. Das DFB-Präsidium folgte damit dem Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Udo Penßler-Beyer. Kircher war in der Sitzung des DFB-Schiedsrichter-Ausschusses am 19. September 2024 einstimmig als Geschäftsführer Sport und Kommunikation und als stellvertretender Ausschussvorsitzender gewählt worden. Nun folgte die erforderliche Bestätigung durch das DFB-Präsidium. Knut Kircher folgt damit auf Lutz Michael Fröhlich, der bisher als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Schiedsrichter-Ausschusses fungierte und in den Ruhestand ausgeschieden war.
Als Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts hat das DFB-Präsidium Oskar Riedmeyer berufen. Als sein Stellvertreter berufen wurde Dr. Kostja von Keitz. Seit dem 30. September 2024 hatte Oskar Riedmeyer das Amt des Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts kommissarisch ausgeübt, nachdem Achim Späth an diesem Tag aus persönlichen Gründen aus dem Amt geschieden war. Mit der nun erfolgten Berufung als Vorsitzender schied Riedmeyer aus dem Amt des stellvertretenden Vorsitzenden aus, so dass dieses Amt neu zu besetzen war.
Bundesgericht neu besetzt
Oskar Riedmeyer war seit 2007 stellvertretender Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts. Er ist Rechtsanwalt aus München und war bis 1. August 2024 fast 20 Jahre Vorsitzender des Verbandsgerichts des Bayerischen Fußball-Verbandes. Dr. Kostja von Keitz gehört seit 2016 dem DFB-Bundesgericht als DFB-Beisitzer an. Er ist zudem Vorsitzender des Verbandsgerichts des Berliner Fußball-Verbandes.
Die Berufungen von Riedmeyer und von Keitz gelten bis zum nächsten ordentlichen DFB-Bundestag 2025.
Kategorien: DER DFB, DFB-Bundesgericht, Schiedsrichter
Autor: sl

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