DFB-Sportgericht
Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. August 2026, davon zwei in Tateinheit mit einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst, mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt. Davon kann der Klub bis zu 40.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Darüber hinaus wurde der Verein dazu verurteilt, zwei Liga-Heimspiele seiner ersten Herrenmannschaft unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Die Vollstreckung des Zuschauerteilausschlusses wird für das zweite der beiden Spiele bis zum 31. Dezember 2028 zur Bewährung ausgesetzt.
Der Verein Waldhof Mannheim hat heute dem Urteil des DFB-Sportgerichts zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig. Damit ist auch klar, dass Mannheims nächstes Drittligaspiel gegen die TSG Hoffenheim II am Sonntag, 25. Oktober 2026, ab 19.30 Uhr unter teilweisem Ausschluss der Zuschauer stattfindet.
Bei dem zu vollstreckenden Zuschauerteilausschluss erhalten lediglich Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten für die Blöcke 1 bis 6 und 11 bis 18, Stehplatz-Dauerkarteninhaber aus den nicht an den Ausschreitungen beteiligten Bereichen der Blöcke F, G, H sowie M, N und O, Inhaber von VIP- und Schiedsrichterkarten sowie Anhänger des Gastvereins Zutritt zum Stadion. Ein weiterer Kartenverkauf ist nicht gestattet. Zudem müssen auf der Haupttribüne die ersten zehn Zuschauerreihen freigehalten werden. Das Sportgericht verpflichtete Waldhof Mannheim außerdem, bis zum 30. Juni 2027 die Qualifizierung von 250 Ordnern nachzuweisen.
Dem Urteil liegen die Vorfälle beim DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. August 2026 zugrunde. Vor und während der Partie zündeten oder verschossen Mannheimer Zuschauer zahlreiche pyrotechnische Gegenstände. Der Beginn der zweiten Halbzeit verzögerte sich wegen der Rauchentwicklung um knapp vier Minuten. Zudem wurden weitere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen und eine Fahne des 1. FC Kaiserslautern verbrannt.
Bergmann: "Grenze weit überschritten“
Nach dem Ende der regulären Spielzeit schossen Mannheimer Anhänger unter anderem mindestens 20 Raketen auf das Spielfeld. Zudem wurden zahlreiche Fahnen und Becher in den Innenraum geworfen, wobei ein Kaiserslauterer Spieler getroffen wurde. Etwa 30 vermummte Anhänger drangen auf das Spielfeld vor und griffen die sie zurückdrängenden Polizeikräfte mit Pyrotechnik, Sitzschalen und Fahnenstangen an. Mehrere Personen wurden verletzt. Die Verlängerung konnte erst nach einer 35-minütigen Unterbrechung angepfiffen werden, von der etwa 25 Minuten auf die Ausschreitungen zurückzuführen waren.
Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, sagt: "Die Vorfälle in Mannheim haben eine Grenze weit überschritten, mit Fantum und Fankultur hat das nicht im Ansatz zu tun. Wenn Raketen auf das Spielfeld und auf Einsatzkräfte geschossen werden, wenn Menschen andere Menschen verletzen, müssen wir konsequent handeln. Es geht um unseren Fußball, der so etwas niemals hinnehmen darf, und den wir verteidigen müssen. Der Zuschauerteilausschluss ist deshalb ein klares Signal. Waldhof Mannheim ist nun gefordert, die angeordneten Maßnahmen konsequent umzusetzen und gemeinsam mit seinen Fans, den Sicherheitsbehörden und dem DFB dafür zu sorgen, dass sich eine solche Eskalation nicht wiederholt."
Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt, aber nicht ausschließlich, an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB entsprechen.
Das Ermittlungsverfahren gegen den 1. FC Kaiserslautern wegen der Zuschauerausschreitungen durch Kaiserslauterer Anhänger in besagtem DFB-Pokalspiel ist derzeit noch beim DFB-Kontrollausschuss anhängig. Wann diesbezüglich ein Urteil des DFB-Sportgerichts ergeht, kann momentan noch nicht gesagt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: sl/mm

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