DER DFB
DFB-Stellungnahme zum Urteil im Bußgeldverfahren zur WM 2006

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) nimmt das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Bußgeldverfahren zur WM 2006 in Deutschland zur Kenntnis. In seiner mündlichen Begründung des heute verkündeten Urteils hat das Gericht festgestellt, dass es sich bei der Beurteilung der steuerlichen Anerkennung einer Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro um eine abzugsfähige Betriebsausgabe des DFB gehandelt hat. Das Landgericht hat jedoch den Zeitpunkt des zutreffenden Betriebsausgabenabzugs anders beurteilt als seinerzeit der DFB.
Demnach geht es in seinem Urteil davon aus, dass der DFB seine Einnahmen aus der WM 2006 vollständig versteuert hat; der steuerliche Abzug der 6,7 Millionen Euro hätte nach Ansicht des Gerichts aber schon früher, nämlich im Jahr 2002 erfolgen müssen und nicht erst im Jahr 2006. Ein Steuerschaden ist dem Staat dadurch insgesamt nicht entstanden. Dies hat das Gericht ausdrücklich hervorgehoben und mildernd berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage hat das Landgericht ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro gegen den DFB verhängt, weil es isoliert über das Jahr 2006 entschieden hat und dabei die für das Jahr 2002 gezahlte überhöhte Steuer nicht zur Anrechnung gekommen ist. Tatsächlich muss der DFB jedoch nur 110.000 Euro zahlen, weil das Gericht wegen der überlangen Verfahrensdauer einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro in Abzug gebracht hat. Mit diesem Betrag ist das Gericht im unteren Bereich des möglichen Bußgelds geblieben.
Eine Revision gegen das Urteil ist möglich. Eine abschließende Beurteilung der weiteren Vorgehensweise wird der DFB nach Zugang und Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe vornehmen. Für die Ausfertigung der schriftlichen Begründung hat das Landgericht mehrere Wochen Zeit.
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Autor: dfb

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