DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht bestätigt Neuers Pokalspielsperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus den Einspruch von Bayern-Torwart Manuel Neuer gegen seine Sperre von zwei DFB-Pokalspielen zurückgewiesen. Damit bestätigte das Gremium unter Vorsitz von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts.
Oberholz sagt zum Urteil: "Die Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein Foulspiel ohne anschließenden Torerfolg zieht nach ständiger DFB-Rechtsprechung üblicherweise eine Sperre von zwei Spielen nach sich. Ein Ausnahmefall lag hier nicht vor."
Der Torhüter des Bundesligisten FC Bayern München war am 5. Dezember 2024 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei DFB-Pokalspielen belegt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt.
Schiedsrichter Harm Osmers hatte Neuer in der 17. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Bayer Leverkusen am 3. Dezember 2024 nach einer Notbremse des Feldes verwiesen.
Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, DFB-Pokal
Autor: mm

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